§ 9 Grundsätze der Kommunikation
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
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Nach Gewicht
- BGH, 16.05.2023 – XIII ZR 14/21Vergabeverfahren: Rechtsmäßigkeit der zwingenden Einreichung eines Angebots als GAEB-Datei - GAEB-DateiformatZitiert von 4
- Vergabekammer Südbayern, 30.03.2023 – 3194.Z3-3_01-22-63
- Vergabekammer des Landes Berlin, 04.04.2025 – VK-B1-03/25
- OLG Düsseldorf, 08.02.2023 – Verg 17/22
- Vergabekammer Südbayern, 24.10.2022 – 3194_Z3-3_01-22-8
- Vergabekammer des Saarlandes, 22.03.2021 – 1 VK 06/2020, 1 VK 06/20Vergabenachprüfungsverfahren: Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags nach Zuschlagserteilung; Fristbeginn nach § 134 GWB bei Übermittlung der Bieterinformation über eine Vergabeplattform KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Frankfurt am Main, 22.09.2020 – 11 Verg 7/20Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 – VII-Verg 58/09
- OLG Düsseldorf, 17.02.2010 – VII-Verg 51/09
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 VgV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/9#abs-1 (1) Für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren verwenden der öffentliche Auftraggeber und die Unternehmen grundsätzlich Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/9#abs-2 (2) Die Kommunikation in einem Vergabeverfahren kann mündlich erfolgen, wenn sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge, die Interessensbestätigungen oder die Angebote betrifft und wenn sie ausreichend und in geeigneter Weise dokumentiert wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VgV%202016/9#abs-3 (3) Der öffentliche Auftraggeber kann von jedem Unternehmen die Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse verlangen (Registrierung). Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen darf der öffentliche Auftraggeber keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist zulässig.